Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Regeln machen die Zusammenarbeit leichter. Hier steht, wie ein Auftrag zustande kommt, was wir liefern, was wir von dir brauchen und wie wir mit Terminen, Rechnungen und Rechten umgehen.

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DF Marketing UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Agentur“ – für Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Online Shops, Beratung und laufende Betreuung.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern – nachfolgend „Kunde“ – über Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Pflege und Betreuung von Webseiten, Online Shops und zugehörigen digitalen Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn die Agentur die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Projektvertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Kundenkreis: Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf dieser Website ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.

Der Vertrag kommt in folgenden Schritten zustande:

  1. Der Kunde stellt eine Anfrage – über das Kontaktformular, die Terminbuchung, per E-Mail oder telefonisch.
  2. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellt die Agentur ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis und geplantem Zeitrahmen.
  3. Das Angebot ist – sofern dort nichts anderes vermerkt ist – 14 Tage gültig.
  4. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande, spätestens jedoch mit dem Beginn der Ausführung durch die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. E-Mail genügt dabei durchgehend der Textform.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Anschrift
DF Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Holländerweg 6
14979 Großbeeren
Deutschland
E-Mail
kontakt@corelay.de
Telefon
+49 157 58047821

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Soll die Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir diese Zustimmung und Bestätigung vorher in Textform ein.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

  • An DF Marketing UG (haftungsbeschränkt), Holländerweg 6, 14979 Großbeeren, E-Mail: kontakt@corelay.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus dem angenommenen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere das Verfassen von Texten, die Beschaffung von Bildmaterial, Übersetzungen, Fotoproduktionen sowie das Anlegen von Produktdaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Agentur ist in der Gestaltung ihrer Arbeit frei, soweit das Angebot keine konkreten Vorgaben enthält. Sie erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und dem jeweils aktuellen Stand gängiger Browser und Endgeräte.

Korrekturschleifen und Änderungswünsche

Im vereinbarten Preis sind je nach Paket ein bis zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten; maßgeblich ist die Angabe im Angebot. Wünscht der Kunde darüber hinausgehende Änderungen oder ändert er nach Freigabe einer Phase die Anforderungen, gilt dies als Zusatzleistung.

Zusatzleistungen rechnet die Agentur nach Aufwand zum Satz von 85 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab oder legt ein gesondertes Angebot vor. Vor Beginn solcher Arbeiten informiert die Agentur über den zu erwartenden Mehraufwand.

Technische Kompatibilität

Die Agentur schuldet eine fehlerfreie Darstellung in den zum Zeitpunkt der Abnahme verbreiteten Versionen der gängigen Browser sowie auf gängigen Bildschirmgrößen ab 320 Pixeln Breite. Eine Optimierung für abgekündigte Browser, exotische Endgeräte oder künftige, noch nicht veröffentlichte Versionen ist nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Ein Webprojekt gelingt nur gemeinsam. Der Kunde stellt der Agentur deshalb rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle Inhalte und Informationen bereit, die zur Ausführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstige Gestaltungsvorlagen
  • Angaben zu Produkten, Preisen, Versand- und Zahlungsarten
  • Zugangsdaten zu Domain, Hosting, Redaktionssystem, Shop-System und erforderlichen Konten Dritter
  • die für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB benötigten Angaben sowie deren rechtliche Freigabe
  • benannte Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis

Der Kunde sichert zu, dass er an allen übergebenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Eine Prüfung auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit schuldet die Agentur nicht; sie erbringt keine Rechtsberatung.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz einer Erinnerung mit angemessener Frist nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als vier Wochen, darf die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

6. Termine und Fristen

Genannte Zeitpläne sind Richtwerte, solange sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen voraus, dass alle Mitwirkungsleistungen des Kunden rechtzeitig vorliegen.

Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die die Agentur nicht zu vertreten hat – etwa fehlende Zulieferungen, Ausfälle bei Dritten, höhere Gewalt, Streik oder länger andauernde Störungen der Netzinfrastruktur –, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über solche Umstände.

Teilleistungen darf die Agentur erbringen und abrechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto, also zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsplan

Projekte werden in der Regel wie folgt abgerechnet:

  • 50 Prozent des Auftragswerts bei Auftragserteilung,
  • 50 Prozent nach Abnahme und vor dem Livegang.

Bei größeren Vorhaben können die Parteien stattdessen drei Teilzahlungen entlang der Projektschritte vereinbaren, etwa bei Auftragserteilung, bei Freigabe des Designs und nach Abnahme. Eine solche Abweichung wird im Angebot ausdrücklich festgehalten.

Laufende Betreuungspakete werden monatlich im Voraus abgerechnet.

Fälligkeit und Verzug

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei erheblichem Zahlungsverzug darf die Agentur die weitere Arbeit nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückstellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

Reisekosten, Lizenzgebühren, Gebühren für Domains, Hosting, kostenpflichtige Erweiterungen oder Bildlizenzen werden gesondert ausgewiesen und nach tatsächlichem Anfall weiterberechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit – in der Regel auf einer nicht öffentlich zugänglichen Testadresse – und fordert den Kunden zur Abnahme auf.

  1. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von sieben Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.
  2. Gemeldete Mängel beseitigt die Agentur innerhalb angemessener Frist; danach beginnt eine erneute Prüffrist für die nachgebesserten Teile.
  3. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Frist ohne Mängelanzeige verstreichen lässt, obwohl die Agentur ihn bei der Aufforderung zur Abnahme auf diese Wirkung hingewiesen hat, oder wenn der Kunde das Ergebnis produktiv einsetzt, also live schaltet.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Teilabnahmen sind für klar abgrenzbare Projektphasen zulässig.

9. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen – Entwurf, Gestaltung, Layout, Grafiken und individuell entwickeltem Programmcode – mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei der Agentur. Eine Nutzung vor Bezahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Nicht übertragen werden – sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • Rechte an Entwürfen, Zwischenständen und Varianten, die nicht Gegenstand der Abnahme geworden sind,
  • Rechte an wiederverwendbaren Bausteinen, Bibliotheken und Werkzeugen der Agentur, die unabhängig vom Projekt entstanden sind; hieran erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts,
  • das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte außerhalb verbundener Unternehmen.

Eine Bearbeitung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch Dritte ist zulässig, soweit sie der Pflege, Weiterentwicklung und dem laufenden Betrieb dient. Für Änderungen, die nicht von der Agentur stammen, entfällt insoweit die Gewährleistung.

Die Agentur bewahrt Projektdaten für ein Jahr nach Abschluss auf. Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung oder zur Datensicherung des laufenden Betriebs besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Leistungen Dritter

Für den Betrieb einer Website oder eines Shops sind regelmäßig Leistungen Dritter erforderlich, zum Beispiel:

  • Domainregistrierung und Hosting
  • Shop- und Redaktionssysteme sowie deren Erweiterungen
  • kostenpflichtige Themes, Module und Schnittstellen
  • Zahlungsanbieter, Versanddienstleister und Warenwirtschaft
  • Zertifikate, E-Mail-Dienste und Sicherheitsdienste

Die Agentur vermittelt solche Leistungen auf Wunsch oder richtet sie im Auftrag des Kunden ein. Vertragspartner des jeweiligen Anbieters wird der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten dann zusätzlich die Bedingungen und Preise des jeweiligen Anbieters.

Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen und Einstellung solcher Fremdleistungen übernimmt die Agentur keine Gewähr. Ändert ein Anbieter seine Schnittstellen oder stellt er ein Produkt ein, ist die daraus folgende Anpassung eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung.

Die Prüfung und Freischaltung von Zahlungsverfahren obliegt allein dem jeweiligen Zahlungsanbieter. Die Agentur schuldet die technische Einbindung, nicht die Zulassung des Kunden zu einem bestimmten Verfahren.

11. Gewährleistung

Für die erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts. Die Agentur beseitigt Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme vorlagen, nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Frist die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt 12.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten in jedem Fall die gesetzlichen Fristen; eine Verkürzung ist unwirksam.

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • Fehlern, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen beruhen,
  • Störungen durch fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Nutzung oder eine ungeeignete Systemumgebung,
  • Ausfällen und Einschränkungen bei Leistungen Dritter nach Abschnitt 9,
  • unterbliebenen Updates, wenn kein Betreuungspaket besteht,
  • der Nichterreichung bestimmter Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmter Besucherzahlen oder bestimmter Umsätze – solche Ergebnisse hängen von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ab und werden nicht zugesichert.

12. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, für eine angemessene eigene Datensicherung zu sorgen, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil eines Betreuungspakets ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

13. Laufzeit und Kündigung von Betreuungspaketen

Betreuungspakete umfassen je nach Vereinbarung Hosting, Updates, Backups, Sicherheitsüberwachung, inhaltliche Pflege und ein monatliches Support-Kontingent. Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Nicht genutzte Kontingente eines Abrechnungszeitraums verfallen am Ende des Zeitraums, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Laufzeit: Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich monatlich und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Ein Wechsel zwischen den Betreuungspaketen ist zum jeweils nächsten Abrechnungsmonat möglich.

Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät oder über die Infrastruktur rechtswidrige Inhalte verbreitet.

Nach Vertragsende übergibt die Agentur auf Wunsch die zum Betrieb notwendigen Daten und Zugänge in einem gängigen Format. Ein darüber hinausgehender Aufwand für Umzug oder Einarbeitung eines Nachfolgers wird nach Aufwand vergütet.

Hinweis: Gegenüber Verbrauchern gelten für Dauerschuldverhältnisse die Vorgaben der §§ 309 Nummer 9 und 312k BGB, unter anderem zur höchstzulässigen Laufzeit, zur automatischen Verlängerung und zum Kündigungsbutton. Die vorstehende Regelung ist darauf ausgelegt und vor der Verwendung anwaltlich zu prüfen.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.

Zugangsdaten werden nur auf sicherem Weg übermittelt und nach Abschluss der Arbeiten auf Wunsch des Kunden gelöscht. Der Kunde ist gehalten, ihm überlassene Zugänge nach Projektende zu ändern.

Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa im Rahmen von Hosting oder Wartung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Wie die Agentur mit Daten aus dieser Website umgeht, beschreibt die Datenschutzerklärung.

15. Referenznennung

Die Agentur darf das fertiggestellte Projekt unter Nennung des Kundennamens und mit Abbildungen als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken verwenden.

Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; die Agentur entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist. Ein Hinweis auf die Urheberschaft im Fußbereich der erstellten Website erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Potsdam. Die Agentur bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern über das Kontaktformular. Die Anbieterangaben stehen im Impressum, die Einzelheiten zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.

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Nach dem Erstgespräch bekommst du ein schriftliches Angebot mit Festpreis, Zeitplan und Leistungsumfang – damit du genau weißt, worauf du dich einlässt.